Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn
- die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
- die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.
Sie beziehen noch keine dieser Leistungen? Möchten Sie sich über die Anspruchsvoraussetzungen dazu informieren? Sehen Sie unter der Rubrik "Das könnte Sie auch interessieren" nach.
Haben die Kinder danach keinen Anspruch, leben aber in ähnlichen finanziellen Verhältnissen?
Die Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und ein Zuschuss für eine mehrtägige Klassenfahrt (max. 150 €) können auch über den Härtefallfond gefördert werden. Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung, sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung oder an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen und keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, können durch den Härtefallfond "Alle Kinder essen mit“ unterstützt werden. Gefördert werden Kinder, die sich in einer vergleichbaren finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.
Diese Berechnung und Prüfung ist nicht schematisiert, deswegen wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie dazu Fragen haben.
Wir helfen gern bei der Antragstellung. Unsere Telefonnummern und Anschriften finden Sie unter "Kontakt".