Dem Gesetzgeber ist es ein besonderes Anliegen, dass die Leistungen direkt bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Die Leistung wird bis auf wenige Ausnahmen daher durch Gutscheine erbracht, die die Eltern beim Leistungsanbieter (z.B. Sportverein, Jugendverband etc.) einreichen.
Die Teilhabegutscheine in Höhe von 15 € monatlich werden jeweils für mindestens 6 Monate gewährt und können für Mitgliedsbeiträge, aber auch für andere gemeinsame Aktivitäten der im Anbieterpool organisierten Institutionen verwandt werden. Ein "Ansparen" der Gutscheine ist innerhalb des Bewilligungszeitraums möglich.
Für die Teilhabeleistungen wird der Anbieterkreis auf bestehende, bekannte und überprüfte Institutionen festgesetzt. Es werden folgende Träger in den Anbieterkreis aufgenommen:
- die im Jugendring organisierten Jugendverbände
- sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
- im Stadtsportbund organisierte Sportvereine
- kulturelle Institutionen (über Referat Kultur vorzuschlagen)
- anerkannte Weiterbildungsträger
- die Kirchen
- die anerkannten Wohlfahrtsverbände
Wenn Sie zu den Vereinen, Verbänden oder Institutionen gehören, denen bereits der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angeboten wurde, dann haben Sie schon viele Informationen. Haben wir schon eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und Sie sind in den Kreis der abrechnungsberechtigten Anbieter aufgenommen, dann müssen Sie nichts weiter tun.
Haben Sie noch nichts von uns bekommen? Dann reichen Sie bitte aussagekräftige Informationen zu Ihrer Organisation und zu Ihrem Angebot ein.
Die Leistungen werden über Gutscheine erbracht.
Die Eltern geben diese Gutscheine bei Ihnen in der Höhe des Mitgliedsbeitrags und evtl. zusätzlich notwendiger Zahlungen (z.B. Anmeldegebühren, Leihinstrumente, Kosten für Vereinswochenenden o.ä.) ab. Dabei können Sie Gutscheine auch für künftige Fälligkeiten annehmen, also z. B. schon im Februar für die Sommerfreizeit.
Diese Gutscheine reichen Sie gesammelt bei unserem Dienstleister, der Firma Sodexo, ein. Von dort erhalten Sie das Geld.
Sie als Anbieter können die Gutscheine noch sechs Monate nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer bei der Firma Sodexo abrechnen.
Beispiel:
- Aufgedruckte Gültigkeitsdauer 30. Juni 2020
- Einlösung durch die Eltern bis 30. Juni 2020
- Einlösung durch den Verein bis 31. Dezember 2020
Eine Listenführung, Schreiben, Verwendungs-Nachweise oder Einzelabrechnungen sind nicht erforderlich. Sie haben also keinen weiteren Schriftverkehr.
Wenn Sie auf Ihrer Internetseite oder in schriftlichen Vereinsmitteilungen deutlich machen möchten, dass Ihnen Gutscheine willkommen sind, dann können Sie das durch ein Logo, unsere Partnermarke, darstellen.
Gern können Sie folgenden Text auf Ihrer Internetseite oder in Ihren Printmedien verwenden:
"Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt in Gelsenkirchen die etwa 18.000 Kinder, die Leistungen aus Wohngeld oder nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten. Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit 15 Euro im Monat unterstützt. Dieser Betrag kann unter anderem zur Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen in unserem Verein, aber auch für weitere Mitmachkosten bei unseren Turnieren, Ausflügen oder ähnlichen gemeinschaftlichen Aktivitäten, genutzt werden. Die Stadt Gelsenkirchen hat mit uns eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Die Bewilligung erfolgt unkompliziert durch Gutscheine. Bitte beantragen Sie ganz einfach diese Gutscheine und reichen Sie diese bei uns ein. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Das Team "GEfördert" des Gelsenkirchener Teilhabepakets erreichen Sie per Telefon unter 169 3700 oder per Mail bildungspaket@gelsenkirchen.de