Es gibt viele Möglichkeiten, wie der Schulweg von Schülerinnen und Schülern aussehen kann. Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels gibt es einige wichtige Regelungen und Hinweise.
- Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen auf dem Schulweg bei der Unfallkasse NRW versichert. Unfallanzeigen sind in den Schulsekretariaten erhältlich.
- Gerade bei jüngeren Kindern muss das richtige Verhalten im Straßenverkehr eingeübt werden. Auch die richtige Kleidung (helle Kleidung, Reflektoren) trägt zur Sicherheit auf dem Schulweg bei.
- Bei einer plötzlichen Witterungsänderung (z.B. heftiger Schneefall, Sturm) entscheiden die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ob der Schulweg zumutbar ist (vgl. Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980).
Für Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestreiten, bietet die BOGESTRA das DeutschlandTicket Schule an: eine Fahrkarte im Abo zu günstigen Konditionen.
In bestimmten Fällen werden für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg, unabhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort, Schulbusse oder Taxis eingesetzt. Darüber hinaus besteht, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenerstattung, wenn Eltern Kinder mit eigenem PKW zur Schule bringen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden in NRW durch die Schulträger Schülerfahrkosten übernommen.