An der vhs Gelsenkirchen haben Sie die Möglichkeit, grundlegende Schulabschlüsse wie den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) und den Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) sowie den Mittleren Schulabschluss nachträglich zu erwerben. Wichtig: die allgemeine Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht) muss erfüllt sein!
Wir beraten Sie gern: Anmeldungen bzw. Vormerkungen zu den Schulabschlusslehrgängen sind nur nach Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins möglich. Diesen können Sie mit dem untenstehenden Formular buchen.