Aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung wurde die Verwaltung beauftragt, als Basis für einen Schulentwicklungsplan (SEP) ein „Gutachten zur Schulentwicklung" (ohne Förderschulen und Berufskollegs) durch einen externen Gutachter zu erstellen.
Die Beauftragung umfasste unter Einbeziehung stadtgesellschaftlicher und (schul-)gesetzlicher Veränderungen im Wesentlichen eine Raumbegehung aller Schulen, Erstellung eines zeitgemäßen Raum-Soll-Ist-Vergleichs und eine Schülerzahlenprognose mit am Ende stehenden gutachterlichen Empfehlungen bis zum Schuljahr 2029/2030.
Wesentliche Ergebnisse sind u. a., dass weiterer Schulraum in allen Schulstufen benötigt wird und die bereits beschlossene „Bedarfsplanung Schule 2018 - 2026“ um eine „Erweiterte Bedarfsplanung Schule 2020 – 2030“ ergänzt wurde. Letztgenannte enthält ein „Sofortprogramm“, da eine zeitliche Dringlichkeit besteht.