Der Präventionsrat Gelsenkirchen hat in den vergangenen Jahren in enger Kooperation mit der Berufsgruppe Blickwinkel Maßnahmen und Instrumente zur Prävention und Früherkennung von sexuellem Missbrauch entwickelt. Unter anderem wurde ein „Sexualpädagogisches Konzept“ entwickelt, das seit 2017 bereits trägerübergreifend in den Gelsenkirchener Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde das Konzept auf den Grundschulbereich ausgeweitet. Seit 2021 wird das Konzept auch in den SEK I-Bereich integriert. Seit 2022 erfolgt die Umsetzung für den Bereich der Jugendhilfe. An der Konzeptanpassung waren die Regionale Schulberatungsstelle, das Kommunale Bildungsbüro, der Caritasverband und das Referat Kinder, Jugend und Familien - Team Jugendschutz beteiligt.
Das Sexualpädagogische Konzept richtet sich an Fachkräfte und hat das Ziel, das Wissen und die Haltung dieser zu stärken.
Die Kinder und Jugendlichen sollen nicht aktiv im Sinne eines Curriculums an das Thema Sexualität herangeführt werden. Vielmehr sollen die Fachkräfte in ihrer Haltung, ihrem Wissen und ihrem Handeln gestärkt werden, um den Fragen und Themen der Kinder und Jugendlichen professionell und entwicklungsförderlich zu begegnen. Die physische, psychosoziale und psychosexuelle Gesundheit von Kinder und Jugendlichen ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Bildung, ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden. Eine positive Grundeinstellung stärkt die Persönlichkeit und schützt sie.
Die Begleitung von Kinder und Jugendlichen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen darf daher nicht nur auf persönlichen Erfahrungen und der privaten Einstellung der Fachkräfte basieren. Sie erfordert Qualitätsstandards. Solche zu etablieren, war der Grundgedanke hinter dem Konzept. Der Umgang mit Fragen zum Körper, zu Liebe, zur Entwicklung von Kinder und Jugendlichen und ihrem Schutz ist ein wichtiger Teil der Prävention von sexualisierter Gewalt.
Das Sexualpädagogische Konzept verfolgt daher zwei Zielsetzungen. Zum einen ist es angelehnt an die Bildungsvereinbarung des Landes NRW und die Bildungsgrundsätze, zum anderen folgt es dem Präventionsgedanken zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Das entwickelte Konzept bietet hierbei Grundlagen und Standards, die schul- bzw. trägerspezifisch weiterentwickelt und ergänzt werden sollen.