Der Jugendschutz hat das Ziel, junge Menschen vor aktuellen gesellschaftlichen Gefährdungen zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, sich selbständig vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu lernen.
Es wird unterschieden zwischen gesetzlichem, erzieherisch-vorbeugendem (präventivem) und strukturellem Jugendschutz.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend und gibt Eltern und Fachkräften Orientierung bei Fragen des Jugendschutzes. Es richtet sich vorrangig an Erwachsene, Institutionen und Gewerbetreibende und regelt u. a. die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen sowie die Abgabe von Computerspielen und Filmen.
Verstöße können mit Straf- und Bußgeldern geahndet werden. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden.
Während der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz junge Menschen durch Gesetze schützen will, zielt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können.
Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Hierunter werden die Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. Er soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.