Die Internationale Jugendarbeit (IJA) ist im SGB VII in §11 als einer von sechs Schwerpunkten der Jugendarbeit gesetzlich verankert. Angebote nach §11 SGB VIII sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen. IJA ist ein wichtiges Instrument im Bereich der Demokratie-Bildung, politischen Bildung und internationalen Verständigung. Außerdem fördert sie nachhaltige, individuelle Reflexionsprozesse und Kompetenzen, um sich mit Gesellschaftsprozessen kritisch auseinander zu setzen.
Eine diversitätsbewusste internationale Bildungsarbeit im Sinne der Stadt Gelsenkirchen ist darauf ausgerichtet, allen jungen Menschen Zugänge zu gesellschaftlichen Ressourcen und Teilhabe zu ermöglichen. Vielfalt wird hierbei als Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Die Lebenswelt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss Ausgangspunkt und Gegenstand von Bildungsprozessen sein, die in der IJA angestoßen werden. Bildung soll dazu befähigen, Probleme der eigenen Lebenswelt zu benennen und zu identifizieren, um diese im Kontext der gesellschaftlich-historischen Zusammenhänge begreifen zu lernen und so lokales und globales Handeln miteinander verbinden zu können.
Der (außerschulische) Jugendaustausch ist für diese nachhaltige Bildungs- und Begegnungsarbeit ein zentrales Instrument.
Ziele
Ziel des „Fördertopfes internationale Jugendarbeit“ ist es u.a. Aktivitäten auf diesem Gebiet anzuregen und zu unterstützen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen „einen Blick über den Tellerrand“ zu ermöglichen sowie
- zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses
- zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls
- zur Eröffnung von Begegnungen und zum Abbau von Vorurteilen
- zur Förderung von demokratischem und sozialem Denken
- zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- zum Erwerb interkultureller und sprachlicher Kompetenzen
beitragen.
Förderung
Gefördert werden Begegnungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im In- und Ausland für den Zeitraum von 3 bis 15 Tagen. Der förderfähige Teilnehmendenkreis umfasst Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren, sowie junge Erwachsene bis 26 Jahren die Ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen haben. Auswärtige Teilnehmende werden nicht bezuschusst.
Es wird eine Mindestgruppengröße von 6 Teilnehmenden vorgegeben. Der finanzierbare Betreuerschlüssel beträgt 1:6.
Die Projektanträge müssen eine inhaltliche Projektbeschreibung unter Berücksichtigung von Partizipation der Teilnehmenden und gelebter Diversität beinhalten.
Antragsberechtigt
sind die nach §75 SGB VIII anerkannten feien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, spezialisierte Organisationen der IJA, Kirchen oder (Sport)Vereine die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Gelsenkirchen umsetzen.
Vom Zuwendungsempfänger muss eine Person als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner und somit als verantwortliche Person benannt werden.
Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektkostenzuschuss gewährt. Träger mit mehreren Einrichtungen haben die Möglichkeit je Einrichtung einen Antrag zu stellen.
Die Förderhöchstsumme je IJA-Maßnahme beträgt 5.000 €. Der Projektkostenzuschuss je IJA-Maßnahme beträgt 85% der Gesamtkosten. Der Eigenanteil von 15% ist von dem Träger aufzubringen und nachzuweisen.
Die Gewährung von Zuwendungen setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigenmitteln voraus. Diese können auch unbar durch den Einsatz von ehrenamtlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Berücksichtigt werden pro geleistete Arbeitsstunde 15 €. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Gefördert werden ausschließlich Sachkosten.
Förderzeitraum
Förderanträge können ab dem 01.01. eines jeden Jahres für das laufende Jahr gestellt werden.
Kontakt
Bei Interesse an einer Förderung oder bei Fragen können Sie sich an Christiane Neureiter wenden: christiane.neureiter@gelsenkrichen.de oder +49 (209) 169-9326