Niemand denkt gern daran, obwohl es jeden treffen kann: Durch Krankheit oder Unfall verliert man die Fähigkeit, über sein Leben und Schicksal selbst zu bestimmen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen, dass die eigenen Wünsche auch dann noch respektiert und befolgt werden, wenn man selbst nicht mehr aktiv dafür sorgen kann.
Die Betreuungsstelle der Stadt Gelsenkirchen hat sowohl für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Vordrucke erstellt. Die Vordrucke sind juristisch geprüft und können bei der Betreuungsstelle oder den BÜRGERcentern abgeholt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend können die Vordrucke ausgefüllt, dabei auch ergänzt oder in Teilen gestrichen werden.
Bei Fragen zu den Vordrucken steht die Betreuungsstelle der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in "guten Tagen“ Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten alleine zu besorgen. Die Vorsorgevollmacht vermeidet grundsätzlich eine gesetzliche Betreuung.
Voraussetzung ist das Vorliegen der "Geschäftsfähigkeit“, d.h. dass man in der Lage ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer Vertrauensperson die Befugnis erteilen, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit verbindliche Erklärungen abzugeben und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Eine Patientenverfügung ist Ihre persönliche Anweisung an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt, in der Sie festlegen können, wie Sie als Patientin bzw. Patient behandelt werden möchten für den Fall, dass keinerlei Aussicht auf Heilung oder Genesung besteht.