Ambulante Pflegedienste versorgen Pflegebedürftige zuhause in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld. Zu den Leistungen gehören je nach Bedarf die Familien-, Alten- und Krankenpflege.
Die von den ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig und können bei vorhandener Pflegestufe über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Höhe des Entgeltes richtet sich nicht nur nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Hilfeleistungen, sondern auch nach den Preisen des jeweiligen Anbieters.
Entstehende Kosten können von der Pflegekasse/Krankenkasse und bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen auch vom Referat Soziales übernommen werden.
Die ambulanten Pflegedienste informieren auch über die unterschiedlichen Möglichkeiten, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Städtischen Beratungsstelle PFAD und die Infocenter Generationennetz beraten zu den Leistungen der Pflegekassen.