Beim Betreuten Wohnen schließt man neben dem Mietvertrag auch einen Betreuungsvertrag ab. So werden zusätzlich zur Wohnung verschiedene Serviceleistungen (so genannte Grund- und Wahlleistungen) vereinbart. Nach Möglichkeit ist auch ein ambulanter Pflegedienst schnell erreichbar.
Wahlleistungen müssen gesondert bezahlt werden.
- hauswirtschaftliche Dienste
- Mahlzeitendienst
- Wäschedienst
- persönliche Pflege und Betreuung bzw. Vermittlung eines entsprechenden Anbieters
Bei diesen Leistungen dürfen Sie als Mieter bzw. Mieterin vertraglich nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden werden.