Ein Sterbefall stellt oft eine Ausnahmesituation für die Angehörigen dar. Gleichzeitig gibt es dann viel zu regeln. Dazu gehört auch, dass der Sterbefall beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. In der Regel werden die notwendigen Dokumente von den Bestattungsunternehmen bei den Standesämtern zur Beurkundung eines Sterbefalles eingereicht. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angemeldet werden.
In der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 hat die Stadt Gelsenkrichen Betriebsferien.
Am 27. Dezember 2024 ist in der Zeit von 8 bis 13 Uhr ein Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet.
Mehr Informationen zur Sterbefallbeurkundung und den benötigten Dokumenten erhlaten Sie hier: Anmeldung eines Sterbefalls
- Ortsansässige Bestatterinnen und Bestatter geben zu beurkundende Sterbefälle an der Infotheke im Schloss Horst ab und können diese am nächsten Werktag beurkundet abholen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass kein Bargeld für die Urkundengebühr den abgegebenen Unterlagen beigefügt wird.
- Ortsfremden Bestatterinnen und Bestatter können Ihre Originalunterlagen während der Öffnungszeiten des Standesamtes an der Infotheke im Schloss Horst abgeben und während der Bearbeitung warten. Termine hiefür müssen nicht vereinbart werden.
Für die Überführung eines Leichnams in Ausland ist ein Leichenpass erforderlich. Für die Ausstellung des Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen zuständig, wenn sich der Leichnam in Gelsenkirchen befindet.
Informationen zur Austellunge eines Leichenpasses und den benötigten Dokumenten finden Sie hier: Ausstellung eines Leichenpasses