Möchtet ihr Zelte, Karussells, Bühnen, Tribünen oder andere Bauten aufstellen, benötigt ihr hierfür unter Umständen eine Baugenehmigung. Eine sogenannte "Anzeigepflicht" gegenüber der
Stadtverwaltung gibt es für Zelte, deren Grundfläche größer als 75 Quadratmeter ist. Anzeigepflichtig sind auch Fahrgeschäfte wie Karussells oder Riesenräder sowie bauliche Anlagen, die
von Besucherinnen und Besuchern betreten werden. Dazu zählen etwa Tanzbühnen oder Tribünen. Auch bauliche Anlagen, die höher als 5 Meter sind, sind anzeigepflichtig.
Den Antrag hierfür solltet ihr spätestens 6 Wochen vor eurer geplanten Veranstaltung stellen. Die Gebühr kann variieren.
Kontakt:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bauordnung und Bauverwaltung
Rathaus Buer
Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen
Allgemeine Beratung, planungsrechtl. Voranfragen, Tel: 0209/169-4510 bzw. -4591, E-Mail: bauberatung@gelsenkirchen.de