Wenn das Kindswohl akut gefährdet ist, zum Beispiel wenn das Kind misshandelt oder missbraucht wurde, werden Kinder aus ihrer Familie herausgenommen. Auch Notsituationen wie der plötzliche Ausfall der Eltern durch Krankheit, durch die Teilnahme an Therapien oder durch Inhaftierung können Gründe für die Betreuung von Kindern in einer Familiären Bereitschaftsbetreuung sein. Während das Kind in der Pflegefamilie ist, werden dann die weiteren Schritte bzw. Hilfen besprochen und ggf. nach einer langfristigen Unterbringungsmöglichkeit gesucht.
Die Pflegestellen verpflichten sich dazu, zu jeder Zeit ein Kind aufzunehmen, um Kindern in akuten Notlagen ein sicheres Zuhause zu bieten. Bei allen erfolgt die Aufnahme in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadt, kann in Notsituationen aber auch außerhalb dieser Zeiten nötig werden. Die Möglichkeit der Aufnahme wird jeweils individuell angefragt.