Die Teilnahme am Geierabend-Gewinnspiel der Stadt Gelsenkirchen, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 3. Januar 2020 bis zum 25. Februar 2020. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer, die eine der Geierabend-Aufführungen auf Zeche Zollern in Dortmund besuchen, die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Eine Teilnahme per Post ist nicht möglich.
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Einwurf der Teilnahmekarte in die vor Ort aufgestellte Sammelbox mit Angabe aller erforderlichen Daten notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Später eingehende Teilnahmekarten werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Teilnahmekarten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Folgende Preise werden vergeben:
1. Gewinn: 2 Eintrittskarten für ein Heimspiel des FC Schalke 04,
2. und 3. Gewinn: 2 x 2 Tageskarten für die ZOOM Erlebniswelt,
4. bis 10. Gewinn: je 1 Ticket für eine Rundfahrt durch die schönste Stadt im Ruhrgebiet.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email bzw. per Brief über den Postweg oder telefonisch über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder seinen gesetzlichen Vertreter. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen (bei termingebundenen Gewinnen spätestens 3 Tage vor dem Termin) nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Selbstverständlich werden Kontaktdaten nur in dem Rahmen, wie es für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, verarbeitet. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nicht. Erläuterungen zum Datenschutz sind bitte der Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu entnehmen.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Homepage des Veranstalters.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team Stadt- und Touristinfo GELSENKIRCHEN!