Wie soll die Stadt Gelsenkirchen in Zukunft aussehen? Die Anforderungen sind hoch, damit Gelsenkirchen die baulich-räumlichen Voraussetzungen schafft, um sich als lebenswerter Wohn-, Gewerbe- und Freizeitstandort weiterzuentwickeln. Einheitliche Zielvorstellungen sollen dabei helfen. Aus diesem Grund hat die Stadt Gelsenkirchen ein Räumliches Strukturkonzept (RSK) für die Gesamtstadt erarbeitet – ein informelles Planungsinstrument, das Strategien und Zielvorgaben aus verschiedenen Bereichen enthält.
Die Spuren des frühen Aufschwungs zur Montanstadt und der Strukturwandel der letzten Jahrzehnte finden sich deutlich im Erscheinungsbild der Stadt. Der Druck ist groß, vorhandene Wohngebiete, Industriebrachen und Straßen zu erneuern, Straßenlärm und Luftverschmutzung den Kampf anzusagen, Vorhandenes zu schützen und zu verbessern. Dem Bedarf an neuen Wohn- und Gewerbegebieten stehen immer knapper werdende Freiflächen gegenüber. Der wirtschaftliche Wandel durch Digitalisierung und neue Branchen hat Auswirkungen auf Gestalt und Struktur vorhandener und zukünftiger Gewerbegebiete. Die Stadt ist seit Jahren aktiv dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen.
Die Inhalte des Konzepts umfassen die Themen Siedlungsstruktur, Wohnen, Freiraum, Umwelt und Klima, Verkehr, Wirtschaft, Freizeit und Baukultur. Das RSK bündelt bereits bestehenden städtischen Fachkonzepte, stimmt sie aufeinander ab und entwickelt sie teilweise weiter. So entstehen strategische Leitplanken für die zukünftige räumliche Entwicklung der Stadt. Das RSK zeichnet Pläne, welche Entwicklungsvorstellungen und Handlungsbedarfe sich für konkrete Flächen und Grundstücke ergeben. Es identifiziert zudem Ziele und Handlungsschwerpunkte, die Priorität für den Teil derdiejenigen Dienststellen und Referate der Verwaltung haben sollen, die mit baulich-räumlicher Planung befasst sind (z.B. Stadtplanung, Verkehr, Umwelt).
Das Konzept stellt einen Orientierungsrahmen für die Stadtplanung dar und dient als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Politik. An dem Konzept haben viele Dienststellen der Verwaltung unter Einbindung der städtischen Politik mitgewirkt. Auch die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Konzeptentwurfs Stellung zu beziehen. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat das RSK in seiner Sitzung am 13.12.2018 als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Somit ist das RSK formal in der städtischen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Es fließt als Planungsgrundlage auch in sonstige formelle und informelle räumliche Planungen und Konzepte der Stadt ein. Aus dem Konzept werden eine Reihe von Schwerpunktaufgaben und Maßnahmen-Prioritäten für das zukünftige städtische Handeln abgeleitet.