Der Landschaftsplan ist in Nordrhein-Westfalen das entscheidende Instrument zur örtlichen Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege sind in ihm darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich. Verantwortlich für die Aufstellung der Landschaftspläne sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Im Landschaftsplan sind zum einen behördenverbindliche Entwicklungsziele für die Landschaft räumlich festgelegt, zum anderen erfolgen auch allgemein verbindliche Festsetzungen. Entwicklungsziele sind z. B. die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ oder die „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft“.
Rechtsverbindlich gegenüber jedermann festgesetzt werden z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile.
Der Landschaftsplan dient neben der Planung auch der Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur und Landschaft. Für die Umsetzung der Maßnahmen mit Fördermitteln ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.
Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen wurde am 12. Oktober 2000 rechtskräftig und ist in den vergangenen Jahren in insgesamt 26 Änderungsverfahren geändert worden. Er besteht aus einer Entwicklungskarte, einer Festsetzungskarte und einem Textteil.
Nach einer „Laufzeit“ von 20 Jahren ist der Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 zwischenzeitlich in Teilen nicht mehr aktuell. So kann es z.B. sein, dass die Abgrenzungen der festgesetzten Schutzgebiete den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht mehr gerecht werden. Außerdem müssen aktuelle gesetzliche und planerische Grundlagen in den neuen Landschaftsplan einfließen.
Der neue Landschaftsplan wird einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Gelsenkirchen leisten.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und den Geltungsbereich festgelegt.
Die Aufstellung des Landschaftsplans wird voraussichtlich in einem Zeitraum von 4 Jahren durchgeführt (2022 - 2025).