Hochfrequenzfelder (elektromagnetische Felder) zeichnen sich dadurch aus, dass diese keines Leiters mehr bedürfen, sondern ausgehend von einer Antenne weiträumig ausstrahlen können. Dieses Phänomen eröffnete die Möglichkeit der drahtlosen Kommunikation über große Entfernungen hinweg und führte in Abhängigkeit von den verschiedenen Frequenzen bzw. Wellenlängen und den damit verbundenen besonderen Eigenschaften der elektromagnetischen Wellen zu vielfältigen Nutzungen in der Technik, wie Radio, Fernsehen, Mobilfunk und Satellitenfunk.
Die Radio-, Fernsehübertragung sowie das Mobilfunknetz sind so eingerichtet, dass sie eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. Dies führt dazu, dass entsprechende elektromagnetische Felder überall als Immissionen messbar sind.
Während das Funknetz von Radio und Fernsehen durch eine geringe Zahl sehr leistungsstarker Sender aufrechterhalten wird, zeichnet sich die Mobilfunktechnologie durch ein dichtes Netz von Mobilfunkbasisstationen aus. In Gelsenkirchen, in dem verschiedene Mobilfunk-Betreiber ihre Dienste anbieten, besteht das Netz mittlerweile aus über 240 Basisstationen mit GSM, UMTS und teilweise LTE Technologie, so dass damit eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk gewährleistet ist.
Es ist bekannt, dass hohe elektrische und magnetische Felder gesundheitsgefährdend sind. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz erlassen, die sicherstellt, dass in im Einwirkungsbereich dieser Felder bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.
Der Betreiber einer Mobilfunkanlage muss vor Inbetriebnahme einer Mobilfunkbasisstation bei der zuständigen Behörde eine Standortbescheinigung beantragen, die besagt, dass bei Einhaltung der in dieser Bescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände die Anforderungen an eine elektromagnetische Verträglichkeit für die Umwelt gegeben sind.
In der Öffentlichkeit und in Fachkreisen wird aber immer wieder heftig darüber diskutiert, ob nicht bereits bei deutlich unterhalb der zurzeit gültigen Grenzwerte liegenden Feldern gesundheitliche Auswirkungen zu befürchten sind.
Die in diesem Zusammenhang genannten Empfehlungen bzw. Grenzwerte haben aber keine rechtliche Relevanz. Maßgebend sind die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Neben den genannten Mobilfunkbasisstationen produzieren Schnurlos-Telefone nach dem DECT-Standard ebenfalls nennenswerte Immissionen, die insbesondere im Nahbereich deutlich über denen großer Mobilfunkbasisstationen liegen.