Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel stehen in der Stadt Gelsenkirchen schon seit vielen Jahren auf der politischen Tagesordnung. 2011 wurden dazu zwei wegweisende Konzepte erarbeitet, die der Verwaltung als Grundlage des Handelns dienten:
- Integriertes Klimaschutzkonzept Gelsenkirchen 2020
- Konzept zur städtebaulichen Anpassung an den Klimawandel
Aufgrund des weiter wachsenden Handlungsdrucks wurde durch ein Gutachterkonsortium unter Federführung der GERTEC GmbH von Ende 2019 bis Ende 2022 ein gesamtstädtisches Klimakonzept 2030/2045 erarbeitet, welches beide Handlungsfelder zusammenführt. Das Themenfeld „klimafreundliche Mobilität“ wird nicht im Klimakonzept behandelt, sondern ist Bestandteil des zeitgleich erarbeiteten Masterplans Mobilität.
Neben einer umfassenden Beteiligung der gesamten Stadtverwaltung wurden auch weitere Schlüsselakteure interviewt und im Frühjahr und Herbst 2020 die Bürgerschaft über zwei Online-Beteiligungen mit eingebunden.
Das Klimakonzept 2030/2045 enthält neben einer umfassenden Bestandsanalyse zu beiden Handlungsfeldern ein Szenario für die Klimaneutralität 2040 sowie einen umfangreichen Maßnahmenkatalog und weitere Empfehlungen der Gutachter.
Neben dem Klimakonzept 2030/2045 wurden auch Leitlinien für ein klimagerechtes Verwaltungshandeln erarbeitet, die einen allgemein-verbindlichen und in zentralen Handlungsfeldern bereits möglichst konkreten Rahmen setzen, um Klimaschutz und Klimaanpassung in der und für die Stadt Gelsenkirchen verbindlicher und wirksamer zu gestalten.
Der Rat der Stadt hat das Klimakonzept 2030/2045 am 09. Februar 2023 offiziell zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit Umsetzung der im Klimamaßnahmenprogramm 2023-2025 aufgeführten Maßnahmen beauftragt.
Mit dem Beschluss sieht sich der Rat dem Ziel der Bundesregierung, bis spätestens 2045 die Klimaneutralität Deutschlands zu erreichen, auch für die Stadt Gelsenkirchen verpflichtet.
Ebenfalls wurden die Leitlinien als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Klimakonzept 2030/2045, die Leitlinien, die Handlungskarte Klimaanpassung und der Masterplan Mobilität sind zukünftig als Handlungsrahmen der räumlichen Planung zu begreifen und als Abwägungsbelang in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.