Zum Schutz vor unnötigem Lärm durch Maschinen und motorbetriebene Geräte wurde im Herbst 2002 die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ins Leben gerufen. Dadurch haben sich die Betriebszeiten für motorisierte Rasenmäher geändert und für diverse andere Geräte wurden Betriebszeiten neu festgelegt.
Zunächst ist zu beachten, dass diese Verordnung nur in allgemeinen und reinen Wohngebieten Anwendung findet. In diesen Gebieten ist der Einsatz von Geräten wie z. B. motorisierte Rasenmäher oder Motorsägen werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zugelassen.
Für sehr laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler ist ein Einsatz grundsätzlich nur an Werktagen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr erlaubt.
In allen anderen Gebieten ist darüber hinaus die Nachtruhe bzw. der Schutz der Sonn- und Feiertage zu beachten.