Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe, wie z.B. Heizöl, können bei Versagen des Behälters durch die auslaufenden Stoffe die Umwelt im beträchtlichen Maße schädigen. Um dies zu verhindern, müssen bestimmte Anlagen von einem oder einer Sachverständigen regelmäßig überprüft werden. Die Prüfintervalle für Ihre Anlage können Sie gerne in der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in den Anhängen 5 und 6 nachschlagen.
Sollten bei einer Überprüfung Mängel gefunden werden, sind diese von dem Betreiber der Anlage zu beheben. Bei Wohnungen ist dies in der Regel immer der Eigentümer des Hauses.
Einen Prüfbericht können Sie uns über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen übermitteln.
Ab einer bestimmten Größe unterliegen bestimmte Anlagen der Fachbetriebspflicht. Dies bedeutet, dass z.B. bei festgestellten Mängeln an der Anlage diese nur von einem Betrieb beseitigt werden dürfen, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. In Paragraf § 45 der AwSV können Sie nachschauen, ob Ihre Anlage von der Fachbetriebspflicht betroffen ist.
Falls Sie tiefere Informationen zu den Vorgaben zu Prüfpflichten sowie zur Mängelbeseitigung von Lageranlagen wissen möchten, schauen Sie sich gerne den Abschnitt 4 der AwSV an.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.