Batterien enthalten zu bestimmten Anteilen Schwermetalle und stellen daher bei unsachgemäßer Beseitigung ein hohes Umweltgefährdungspotential dar. In Deutschland wird die Batterieentsorgung durch das Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren - Batteriegesetz - vom 25. Juni 2009 geregelt.
Ausgediente Batterien sind gefährliche Abfälle, die aber zum großen Teil umweltverträglich wiederverwertet werden können.
Um eine hohe Rücklaufquote zu erzielen, hat der Gesetzgeber Hersteller und Vertreiber zur kostenlosen Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkumulatoren verpflichtet. Sowohl gewerbliche als auch private Endverbraucher haben die Pflicht, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Jeder Kunde kann haushaltsübliche Mengen gebrauchter Batterien unentgeltlich dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Einzige Voraussetzung ist, dass Typ und Bauart der Batterie zum Verkaufssortiment des Händlers gehören. Der Einzelhandel hat am Verkaufsort oder in unmittelbarer Nähe eine Annahmestelle, meist in Form einer Sammelbox, bereitzuhalten.
Zusätzliche, kostenfreie Annahmestellen:
- die Bürgercenter im Rathaus GE-Buer
- an der Husemannstraße 32 in GE
- an der Cranger Straße 262 in GE-Erle
- an der Schloßstraße 35 in GE-Horst
die Betriebshöfe von Gelsendienste
- Wickingstraße 25 a
- Adenauer Allee 115 / Ecke Schweidnitzer Straße
das Schadstoffmobil
Die aktuellen Standorte vom Schadstoffmobil können jeweils unter der Service-Nummer 0209 95420 erfragt und auf der homepage von Gelsendienste sowie dem Umweltkalender entnommen werden.
Eine Besonderheit gilt für Kraftfahrzeug-Starterbatterien. Der Kunde hat beim Kauf einer neuen Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu entrichten. Zur Pfanderhebung und späteren Rückerstattung bei Abgabe der ausgedienten Fahrzeug-Batterie sind Händler gesetzlich verpflichtet. Das Pfand entfällt natürlich, wenn Neu gegen Alt im direkten Austausch stattfindet.