Bedingt durch die jahrzehntelange industrielle Nutzung vieler Gelsenkirchener Flächen werden insbesondere bei Baumaßnahmen im Rahmen von Flächenneunutzungen sowie bei Altlastensanierungen Bodenmassen aufgenommen, deren Wiedereinbau aufgrund der vorhandenen Schadstoffbelastung nicht mehr zulässig ist und die daher einer gemeinwohlverträglichen Entsorgung zugeführt werden müssen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei industriellen Altstandorten nicht nur die Bodenentsorgung, sondern auch die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle zu überwachen ist, die im Rahmen von Maßnahmen wie Entkernung/Sanierung von Gebäuden oder der Beseitigung von Altbeständen gefährlicher Abfälle anfallen.
Des Weiteren fallen belastete Böden im Rahmen von Schadensfällen, z. B. beim unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, an. Vielfach handelt es sich um größere Maßnahmen, die sich über Jahre erstrecken und bei denen große Mengen verunreinigter Böden zu entsorgen sind.
Überwachungsinstrumente sind die bei der Entsorgung von belasteten Böden und anderen als gefährlich eingestuften Abfällen gemäß der Nachweisverordnung zu führenden Entsorgungsbelege. Anhand dieser Nachweisinstrumente ist bei der Entsorgung sowohl eine Vorab- (zugelassene Entsorgungsanlage) als auch eine Verbleibskontrolle (tatsächliche Anlieferung) möglich.
Damit verbindet sich das Ziel, den Weg der oft enormen Bodenmengen von der Anfallstelle bis zur endgültigen Entsorgung lückenlos nachzuvollziehen und so evtl. nicht zulässigen Entsorgungen präventiv entgegenzuwirken.