Am 1. Januar 2019 tritt eine neue Bauordnung (BauO NRW 2018) in Kraft. Bitte beachten Sie, dass bereits gestellte Bauanträge bis zum 31. Dezember 2018 nur dann nach den Regelungen der zurzeit geltenden Bauordnung (BauO NRW 2000) genehmigt werden können, wenn diese vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden. Ab dem 1. Januar 2019 eingereichte Bauanträge sind ausschließlich nach den dann geltenden Bestimmungen zu beantragen und zu genehmigen.