Der einfache Mietspiegel gemäß § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Stand 1. Januar 2022 für nicht preisgebundene Wohnungen ist ein Produkt des „Arbeitskreises Mietspiegel“, in dem neben der Stadt Gelsenkirchen der Mieterverein Gelsenkirchen, der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein und der Zusammenschluss der institutionellen Wohnungsunternehmen vertreten ist.
Er stellt eine Orientierungshilfe für nicht preisgebundene Mieten dar, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit sowie sonstiger wohnwertbeeinflussender Merkmale der Wohnung zu vereinbaren.
Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen.
Andere Möglichkeiten des Nachweises der ortsüblichen Mieten sind nicht ausgeschlossen.