Der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht wird mit dem Ziel erstellt, die gemäß § 193 (3) Baugesetzbuch sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere die abgeleiteten und beschlossenen Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke zu veröffentlichen, sowie eine Übersicht über den Gelsenkirchener Immobilienmarkt zu erstellen, allgemein über die Tätigkeit des Gutachterausschusses zu informieren und aufzuzeigen, welches weitere detaillierte Datenmaterial dort vorliegt, das für spezielle Fragestellungen als Grundlage dienen kann.