Für die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordndung für das Land Nordrhein-Westfalen – BauO NRW.
Erst nach Vorliegen der bauordnungsrechtlichen Teilungsgenehmigung kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Liegt ein zu teilendes Grundstück im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, so dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.
Die Teilung von unbebauten Grundstücken bedarf keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Die Gemeinde kann auf Antrag von den Beteiligten ein Zeugnis darüber ausstellen, dass es keiner Genehmigung bedarf.
Zwischen 50,00 € und 500,00 € je gebildetes bebautes Grundstück gemäß Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.