Im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchens können Sie als zukünftige Hauseigentümerin bzw. zukünftiger Hauseigentürmer von finanziellen Zuschüssen für den Erwerb mit einer anschließenden Modernisierung von Mehrfamilienhäusern profitieren.
Mithilfe der kommunalen Förderrichtlinie zur Sonderförderung des Erwerbs modernisierungsbedürftiger Mehrfamilienhäuser durch Selbstnutzende wird eine zeitgemäße und nachhaltige Bestandsentwicklung des vorhandenen Wohnraumangebotes angestrebt. Im Fokus stehen modernisierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser, die überwiegend dem Wohnen dienen und älter als 20 Jahre sind.
Diese Gebäude sind weniger gefragt, sodass mithilfe der Förderrichtlinie erhaltenswerte Gebäude genutzt werden und der Flächenverbrauch gesenkt wird. Im Mittelpunkt stehen Selbstnutzende, um die Eigentumsbildung in Gelsenkirchen zu fördern, den Wohnstandort zu stärken und einer Abwanderung entgegenzuwirken.
Der Erwerb mit anschließender Modernisierung von Mehrfamilienhäusern (mit mind. 2 Wohneinheiten).
Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ein Mehrfamilienhaus erwerben, modernisieren und mindestens eine Wohneinheit für mindestens 5 Jahre selbst nutzen (weitere Förderbedingungen entnehmen Sie der Förderrichtlinie).
Durch unsere Beraterin können Interessierte nach einer erfolgten Erstberatung per Telefon eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung wahrnehmen. Hierbei wird festgestellt, welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Bei der Aufstellung des Sanierungs- und Finanzierungsplans sowie bei Antragstellung, Umsetzung und Nachweiserbringung steht Interessierten die Beraterin zur Verfügung.