Bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen, des Gemeinsamen Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans und gesamtstädtischen Konzepten haben Sie die Möglichkeit, sich in einer zweistufigen Öffentlichkeitbeteiligung einzubringen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Sollten Sie einige Begriffe nicht verstehen, werfen Sie gern einen Blick in das Planlexikon.