Bebauungspläne werden aufgestellt, um für Teilgebiete des Stadtgebietes die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Zum einen dienen Bebauungspläne dazu, die Errichtung von Wohn- oder Gewerbebetrieben, Gemeinbedarfseinrichtungen oder Freiflächen zu ermöglichen. Zum anderen werden Bebauungspläne aufgestellt, um städtebauliche Missstände zu beseitigen.
Über eine grafische Benutzeroberfläche können Sie im Auskunftssystem Informationen über rechtskräftige und im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne, Veränderungssperren und weitere Satzungen (z.B. Gestaltungssatzungen, Erhaltungsatzungen) abrufen.
Informationen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) können ebenfalls abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindliche Auskünfte nur nach den Originalplänen erteilt werden können.