Die Stadt Gelsenkirchen hat erstmals 2004 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept durch die CIMA Beratung + Management GmbH Köln erarbeiten und vom Rat der Stadt beschließen lassen. Im Jahr 2008 wurde dieses Konzept fortgeschrieben und erneut vom Rat beschlossen. Damit liegen für die Stadt Leitlinien vor, nach denen die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen zentrenverträglich gesteuert werden und die Nahversorgung für die Bewohnerinnen und Bewohner Gelsenkirchens sichergestellt werden können.
Einzelhandelsvorhaben werden seit 2004 in einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern aus den verschiedenen Fachreferaten der Stadt Gelsenkirchen auch die IHK Nord-Westfalen und der Einzelhandelsverband Westfalen-West e.V. als Mitglieder angehören, entsprechend der Ziele des Konzeptes beraten. Somit kann Ansiedlungsinteressierten zügig eine erste Einschätzung zu ihrem Vorhaben mitgeteilt und die Einzelhandelsentwicklung auf geeignete Standorte gelenkt werden.
Dank des Einzelhandelskonzepts konnte die Ansiedlung und Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben in Gelsenkirchen in den letzten Jahren so gesteuert werden, dass keine negativen Auswirkungen auf die Stadt- und Stadtteilzentren sowie die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln eingetreten sind. Seit 2008 haben jedoch nicht nur Veränderungen in der Gelsenkirchener Einzelhandelslandschaft stattgefunden, auch die einschlägige Rechtsprechung hat sich seitdem weiterentwickelt. Aus diesen Gründen hat der Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen, das Konzept erneut fortzuschreiben und zu aktualisieren. Das Planungsbüro Junker + Kruse, Stadtforschung Planung aus Dortmund, wurde somit mit der Evaluierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie einer aktuellen Einzelhandelsbestanderfassung beauftragt.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde am 26. November 2015 durch den Rat der Stadt beschlossen und steht als Download zur Verfügung.