Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Neben den Möglichkeiten, die die Städtebauförderung für die Kommune eröffnet, bieten sich auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadterneuerungsgebiet interessante Anreize zur geförderten Investition.
Förderrichtlinien der Stadterneuerung NRW [pdf, 193,90 kB]Stand: Juni 2023
Förderrichtlinien Haus- und Hofflächenprogramm 2021 [pdf, 152,79 kB]
Übersicht Haus- und Hofflächenprogramm 2021 [pdf, 2301,38 kB]
Wohnraumförderung
Stadterneuerungsgebiet Bismarck/Schalke-Nord
Stadterneuerungsgebiet Bochumer Straße
Stadterneuerungsgebiet City
Stadterneuerungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich
Stadterneuerungsgebiet Neustadt
Stadterneuerungsgebiet Schalke
Stadterneuerungsgebiet Südost
Stadterneuerungsgebiet Tossehof
Stadterneuerungsgebiet Zentrum Buer