Der öffentliche Raum in Rotthausen wird über Städtebaufördermittel gezielt aufgewertet. Jedoch kann nur in Verbindung mit dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, zentraler Einrichtungen, Institutionen und aktiver Vereine vor Ort auch dauerhaft eine Verbesserung für den Stadtteil erreicht werden. Ergänzend zu den größeren baulichen Maßnahmen wird ein Quartiersfonds eingerichtet, der das ehrenamtliche Engagement der Bewohnerschaft fördert. Durch die bereitgestellten Gelder können Projektideen von Bürgerinnen/Bürgern und Vereinen gefördert werden, die Rotthausen bereichern und das Image des Stadtteils aufwerten.
Alle Bewohnerinnen, Bewohner, Bewohnergruppen, Initiativen, Vereine und Institutionen aus Rotthausen können einen Förderantrag stellen. Förderfähig sind Projekte, die einen direkten Bezug zum Stadtteil haben und von denen möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner profitieren. Zudem müssen die Projekte zu den Zielen und Grundsätzen des Integrierten Entwicklungskonzeptes für Rotthausen passen.
Durch bürgerschaftlich initiierte und durchgeführte Projekte soll
- der Gemeinschaftsgedanke und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Stadtteil gefördert werden,
- zu eigenverantwortlichem Handeln und stadtteilbezogenen Aktivitäten motiviert werden,
- Bürgerengagement mit kommunalen Vorhaben verknüpft werden,
- das Wohnumfeld aufgewertet werden
- und es sollen neue Kooperationen gefördert werden.
Projektideen zur Förderung durch den Quartiersfonds müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
- Eindeutiger Bezug zum Stadterneuerungsgebiet Rotthausen
- Stärkung des Images und der Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Lebensumfeld
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
- Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Stadtteil
- Stärkung der nachbarschaftlichen Kontakte und des Zusammenhalts
- Belebung der Stadtteilkultur
- Verschönerung und Verbesserung des Wohnumfeldes
Gefördert werden können zum Beispiel Veranstaltungen, Feste, Projekte zur Imageaufwertung, Workshops, stadtteilbezogene Öffentlichkeitsarbeit und kleinere Projekte zur Verbesserung und Aufwertung des Wohnumfeldes.
Unter "Mehr Informationen" finden Sie eine Liste der bisherigen Anschaffungen im Rahmen des Quartiersfonds Rotthausen, die zur Ausleihe im Stadtteil bereit stehen.
Antragsfristen für den Quartiersfonds 2024 | Gebietsbeiratssitzungen 2024 |
8. Februar 2024 |
7. März 2024 |
10. Mai 2024 |
6. Juni 2024 |
8. August 2024 |
5. September 2024 |
7. November 2024 |
5. Dezember 2024 |
Die nächste Gebietsbeiratssitzung findet am 5. Dezember 2024 statt. Um Anmeldung wird unter +49 (209) 169 3916 oder stb-rotthausen@gelsenkirchen.de gebeten.