Das Quartier rund um die Kurt-Schumacher-Straße (zwischen Berliner Brücke und A42) und Uechtingstraße ist seit 12. Juli 2024 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Im Sanierungsgebiet "Schalke-Nord" sind bestimmte Bauvorhaben und Maßnahmen während der Laufzeit der Sanierung (in der Regel bis zu 15 Jahre) nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig.
Das ausgefüllte Antragsformular für eine Genehmigung nach § 144 BauGB nimmt das Team Städtebauliche Sanierung entgegen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Stadtteilbüros Schalke-Nord beraten zudem Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sowie Kaufinteressierte zum Thema Sanierung. Sie bieten unter anderem :
- Beratung zu allen rechtlichen Fragen des Sanierungsverfahrens
- Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt
- Unterstützung bei gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungsprozessen mit Mieterinnen und Mietern
- baufachliche Erstberatung durch die Quartiersarchitektin mit Informationen über Fördermöglichkeiten wie etwa zum Haus- und Hofflächenprogramm sowie Unterstützung bei der Antragstellung
- Die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können nach § 7 EStG in besonderem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Vor Beginn der Baumaßnahmen muss dafür eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen werden.
Der Abschlussbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB und der Sanierungsrahmenplan enthalten zudem weitere Informationen. Dort erfahren Sie mehr über die Sanierungsziele und die konzeptionellen sowie die planerischen Grundlagen und Leitziele der Sanierungsmaßnahme Schalke-Nord.