Der Albtraum eines jeden Bauherrn: Fehlplanungen und dadurch unnötig entstandene Kosten. Ein Grund dafür kann eine unzureichende Kenntnis über die Art des Grundstücks, insbesondere des Bodens und des Grundwassers sein.
Planen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet Gelsenkirchens zu erwerben, neu zu nutzen oder zu bebauen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass so genannte Bodenschutzbelange berührt werden. Hintergrund dafür ist, dass ca. ein Drittel des Stadtgebiets von Gelsenkirchen als altlastverdächtige Fläche bzw. als Altlast in entsprechenden Katastern gekennzeichnet ist. Bei dem Verdacht oder Vorhandensein einer Altlast ist die Baugenehmigung mit Auflagen verbunden. Eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung kann hier bspw. eine im Vorfeld durchgeführte orientierende Bodenuntersuchung sein.
Der vorsorgende Bodenschutz ist bei Baumaßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen.
Die oben genannten, zu berücksichtigenden Aspekte werden Ihnen meistens erst im Baugenehmigungsverfahren mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihnen jedoch bereits Kosten für Architektenplanung, ggf. Baugrunduntersuchung, Kampfmittelsuche u. a. entstanden. Oft sind damit auch zeitliche Verzögerungen verbunden.
Eine frühzeitige Anfrage zu Beginn Ihrer Planungsphase bei der unteren Bodenschutzbehörde hilft Ihnen Fehlplanungen und dadurch unnötig entstehende Kosten zu vermeiden.
Der unteren Bodenschutzbehörde liegen für eine Vielzahl von Grundstücken Informationen zur Nutzungsgeschichte, zum Bodenaufbau und zur Boden- und Grundwasserqualität vor. Aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse kann eine Erstbewertung des entsprechenden Grundstücks durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob Verdachtsmomente vorliegen und ob ggf. Bodenuntersuchungen erforderlich sind.
Liegen entsprechende Untersuchungsergebnisse und somit eine Gefährdungsabschätzung vor, kann meist schnell und unbürokratisch eine Beurteilung des entsprechenden Grundstücks durchgeführt werden.
Tipp: Um spätere, aufwendige Untersuchungen zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits im Rahmen von Baugrunduntersuchungen den Boden auch auf mögliche Schadstoffbelastungen prüfen zu lassen. Diese sind vom Bauherren/Investor in Auftrag zu geben. Die untere Bodenschutzbehörde berät sie hier gerne.