Kompensationsflächen sind die Flächen, die bereits mit den notwendigen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren belegt wurden. Im Zusammenhang mit der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft und der Einstellung von Flächen in das Ökokonto ist das Führen eines Verzeichnisses über die Kompensationsmaßnahmen entsprechend § 34 LNatschG NRW (zu § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes) durch die Unteren Naturschutzbehörden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderlich.
In diesem Verzeichnis - welches im Internet unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu veröffentlichen ist - werden alle Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Gelsenkirchen in Tabellenform und als Karte dargestellt.
Das Kompensationskataster wird laufend fortgeschrieben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Verzeichnis ist eine behördeninterne Hilfe bei der Prüfung der Verfügbarkeit potenzieller Kompensationsflächen. Es hilft z.B. eine "doppelte Belegung“ von Kompensationsflächen zu vermeiden. Darüber ist es ein wichtiges Instrument bei der Gewährleistung der Umsetzung von Maßnahmen und ihrer Kontrolle (Monitoring).
Werden Flächen aus dem Ökokonto für Kompensationsmaßnahmen verwendet, gehen diese Flächen in das Verzeichnis der Kompensationsmaßnahmen über.