Die Bearbeitung von Altlasten ist in der Regel ein mehrstufiger Prozess, der sich in mehrere aufeinander aufbauende Arbeitsschritte gliedert.
Die dargestellten Arbeitsschritte werden durch mehrere auf den Bodenschutz abzielende Gesetze umfassend beschrieben. Im Einzelnen sind dies:
- das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
- das Landesbodenschutzgesetz Nordrhein Westfalen (LBodSchG)
Die Aufgaben der Altlastenbearbeitung nehmen die Kreise und kreisfreien Städte (untere Bodenschutzbehörden) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Dies bedeutet, dass sie weder über das "Ob" noch über die "Art und Weise" der Aufgabenwahrnehmung frei entscheiden dürfen. Die ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörden kontrollieren, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend nachkommen. In Nordrhein Westfalen fungieren die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz stellt die oberste Bodenschutzbehörde dar.