Die im Rahmen der Erfassung gesammelten Daten ergeben eine Vielzahl von Informationen, die gesichtet, bewertet und EDV-gestützt erfasst werden. Dazu gehören sowohl geografische Daten wie Lage und Größe der Flächen als auch so genannte Fachdaten wie historische Nutzungsabfolgen, Einzelheiten zu früheren Betrieben und Betreibern und Daten zu der aktuellen Flächennutzung. Auch der Bearbeitungsstatus der Flächen inklusive Erkenntnissen zum Bodenaufbau und zur Belastungssituation, die im Zuge der Gefahrenerforschung und der Gefahrenabwehr ermittelt wurden, werden im digitalen Boden- und Altlasteninformationssystem der Stadt Gelsenkirchen verwaltet.
Das digitale Boden- und Altlasteninformationssystem kommt bei allen grundstücksbezogenen Anfragen von Bürgern, Firmen oder Trägern öffentlicher Belange zu Bauanträgen, Anträgen zu wasserrechtlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen sowie bei Grundstücksverkäufen und Nutzungsänderungen zum Einsatz. Es ermöglicht bei kurzfristigen Anfragen eine erste Einschätzung der Fläche und eine Auskunft zur Altlastensituation.
Der Aufbau des digitalen Boden- und Altlasteninformationssystems der Stadt Gelsenkirchen ähnelt dem System eines Baukastens.
Die Bausteine Kleingewerbekataster und Karte der Anschüttungs- und Verfüllungsflächen stellen so genannte Hinweisflächen dar. Sie bilden die Basis des offiziellen Altlast-Verdachtsflächenkatasters der Stadt Gelsenkirchen.
Hinzu kommen die flächenübergreifenden Daten des Grundwasserkatasters und der digitalen Bodenbelastungskarte.
Während die Branchenbuchauswertung als Basis des Kleingewerbekatasters und die Karten- und Luftbildauswertung als abgeschlossen gelten können, unterliegen die Kataster insgesamt der Notwendigkeit, ständig aktualisiert und fortgeschrieben zu werden.
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit alle wesentlichen Daten, Tatsachen und Erkenntnisse zur Belastungssituation bzw. zu den Verfahrensständen einzelner Flächen nicht nur in geeigneter Form in die Kataster aufzunehmen, sondern auch dem LANUV entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu übermitteln und dauerhaft fortzuschreiben.