Insbesondere bei Sicherungsmaßnahmen (Schadstoffe verbleiben gesichert an Ort und Stelle) kommt nach der Sanierung dem Bereich der Nachsorge eine besondere Bedeutung zu. Hierbei wird von den Sanierungspflichtigen und der Stadt Gelsenkirchen regelmäßig die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen kontrolliert.
Die häufigste Form der Nachsorge ist das Grundwassermonitoring. Dabei werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Grundwassermessstellen im Bereich der Sanierung und im Abstrom auf Schadstoffe beprobt. Dadurch lassen sich genaue Aussagen dazu treffen, ob die Maßnahmen zur Sicherung der Altlast effektiv sind oder aber weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Neben der Überwachung des Grundwassers werden die sanierten Flächen regelmäßig begangen. Dabei werden z. B. die eingebrachten Oberflächenabdichtungen auf Beschädigungen kontrolliert.
In der Regel werden die Überwachungsmaßnahmen von der unteren Bodenschutzbehörde festgesetzt und durch entsprechende Gutachter auf Kosten der Sanierungspflichtigen durchgeführt. Die darüber angefertigten Berichte werden anschließend behördlich geprüft und zusammen mit den Sanierungspflichtigen erörtert.