Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Dementsprechend können Förderanträge erst ab diesem Datum eingereicht werden.
Die Anträge auf Förderung müssen nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage gestellt beziehungsweise eingereicht werden. Die Förderung von Anlagen, welche vor dem 01.01.2024 beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurden, ist ausgeschlossen.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.