Bei Belästigungen durch übermäßigen Gaststättenlärm, einschließlich Diskotheken, wenden Sie sich bitte an das Referat Recht und Ordnung. Hier berät man Sie gerne und hilft Ihnen weiter.
Außerhalb der normalen Dienstzeiten können Sie sich bei Belästigungen an die Polizei wenden, falls sofortiges Einschreiten erforderlich ist.