Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die Lärmminderungsplanung an Strecken des Bundes mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Tag liegt beim Eisenbahnbundesamt.
Durch Gelsenkirchen verlaufen drei in Ost-West ausgerichtete Bahntrassen, die die Stadt u. a. mit Recklinghausen, Essen oder Bochum verbinden. Tagsüber sind rund 680 und nachts rund 2.070 Personen gesundheitsrelevanten Lärmpegeln ausgesetzt. Nach den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt die empfundene Betroffenheit höher. Der Lärmaktionsplan führt Strategien zur Lärmminderung auf und erklärt einzelne Programme und Projekte. Beispielhaft sind das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes oder das lärmabhängige Trassenpreissystem. Sie sind auch für Gelsenkirchen relevant.