In Ballungsräumen ist der Straßenverkehr die Hauptlärmquelle. Aber auch der Schienenverkehr verursacht Lärm, von dem viele Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens betroffen sind. In Deutschland wird bei der nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zwischen Schienenwegen des Bundes und sonstigen Schienenwegen differenziert.
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt Lärmkarten der Schienenwege des Bundes. Das Ergebnis der 4. Stufe der Lärmkartierung liegt seit Juni 2022 vor. Das Eisenbahnbundesamt erstellt ebenfalls einen Lärmaktionsplan für die Schienenwege des Bundes.
Es gibt eine Reihe von denkbaren Maßnahmen, die den Lärm an Eisenbahnstrecken reduzieren können. Dabei wird zwischen sogenannten aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden. Aktive Maßnahmen reduzieren den Lärm an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg. Sie können am Fahrzeug selbst, am Schienenweg, am internen Betriebsablauf und an der Umgebung ansetzen. Passive Maßnahmen dienen der Lärmreduktion, wenn aktive Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Sie reduzieren den Lärm beim Empfänger, z.B. in Form von Schallschutzfenstern.
Seit 2019 gibt es ein neues Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes inklusive einer Förderrichtlinie. Begünstigt sind Gebäude die vor dem 1. Januar 2015 errichtet wurden. Näheres zur Lärmsanierung können Sie direkt bei der DB, beim Eisenbahnbundesamt und beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) nachlesen.
Für die Lärmkartierung von Straßen- und Stadtbahnen und anderen „sonstigen Schienenwegen“ sind die als „Ballungsraum“ geltenden Städte wie Gelsenkirchen selbst verantwortlich. Die Lärmkarten befinden sich derzeit in der Überarbeitung. Mit Ergebnissen ist in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen.