Wo Häuser oder Straßen gebaut werden, wird Natur und Landschaft beeinträchtigt oder geht verloren. Bauvorhaben sind damit ein Eingriff in Natur und Landschaft. Der Ausgleich kann dabei in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen. In der Regel wird der Ausgleich an der Stelle gefordert, an der auch der Eingriff erfolgt. Werden etwa durch den Bau eines Wohnhauses Flächen dauerhaft versiegelt oder Bäume gefällt, müssen auf dem Grundstück selbst oder in der Nachbarschaft Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs durchgeführt werden. Dies können z.B. Gehölzpflanzungen sein.
Seit dem 1. Januar 2001 können Eingriffe in Natur und Landschaft nun auch an anderer Stelle als am Ort des tatsächlichen Eingriffs ausgeglichen werden. Neben dieser räumlichen Entkoppelung können aber auch Maßnahmen zum Ausgleich bereits im Vorgriff auf Baumaßnahmen durchgeführt werden und zu einem späteren Zeitpunkt mit ihnen verrechnet werden. Die Kosten werden von der Gemeinde vorfinanziert und zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet. Diese Flächen- und Maßnahmenbevorratung erfolgt durch das "Ökokonto".
Die Stadt Gelsenkirchen hat am 16.12.1999 beschlossen, ein solches städtisches Ökokonto einzurichten. Neben dem städtischen Ökokonto gibt es in Gelsenkirchen auch private Ökokonten, denn jeder Bürger hat die Möglichkeit, im Vorgriff auf einen späteren Eingriff Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen müssen jedoch vor ihrer Durchführung mit der ULB abgestimmt werden und auf ihre Anrechenbarkeit geprüft werden.
Im Rahmen eines Ökokontos können Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen, die später vom Eingriffsverursacher refinanziert werden. In der Bauleitplanung kann die Gemeinde dann auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Mit dem Ökokonto sind zahlreiche Vorteile verbunden:
- Die Gemeinde spart Kosten
- Planungsverfahren werden beschleunigt
- Nutzungskonflikte werden entschärft.
Vorgezogene durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen kommen Natur und Landschaft frühzeitig zugute. Im Zusammenhang mit anderen naturschutzfachlichen Planungen (Landschaftsplanung, Biotopverbundplanung etc.) kann ein Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzziele der Gemeinde geleistet werden. Neben der zeitlichen Komponente, sind räumliche Aspekte zu bedenken. So ist es naturschutzfachlich und aus Gründen einer kostengünstigen Pflege empfehlenswert, Ausgleichsmaßnahmen in einem Raum zu konzentrieren.
In den vergangenen Jahren wurde in Gelsenkirchen unter den o. a. Aspekten bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt und damit ein Guthaben im Ökokonto gebildet. Über die einzelnen Einbuchungen in das städtische Ökokonto für die Bauleitplanung entscheidet jeweils der Rat der Stadt.