Bei den sogenannten Biotopwertverfahren und vergleichbaren anderen Bewertungsverfahren erfolgt eine stärker formalisierte und standardisierte Ermittlung des Kompensationsumfanges. Gegenstand der Bewertung bilden je nach Verfahren Biotoptypen, über die wesentliche Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes insgesamt erfasst werden sollen, oder aber z.T. auch die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, die getrennt betrachtet und bewertet werden.
Das Grundprinzip der meisten Bewertungsverfahren besteht darin, die Ausgangssituation (Zustand von Natur und Landschaft vor dem geplanten Eingriff) anhand von festgelegten Bewertungskriterien mit der Situation nach dem geplanten Eingriff zu vergleichen. Die einzelnen Bewertungsschritte sehen dabei in der Regel wie folgt aus:
- Den Biotoptypen (bzw. Schutzgütern) werden bestimmte Wertziffern zugeordnet, die entweder aus bestehenden Listen entnommen werden oder anhand einer Reihe von Kriterien selbst bestimmt werden.
- Diese Bewertung erfolgt für den Zustand vor und nach dem voraussichtlichen Eingriff.
- Die Wertstufen der Biotoptypen (bzw. Schutzgüter) werden mit den jeweils betroffenen Flächengrößen multipliziert.
- Aus dem Vergleich der so ermittelten Funktions- und Wertminderung wird der erforderliche Kompensationsbedarf dargestellt.
- Den erwarteten Beeinträchtigungen werden die geplanten Kompensationsmaßnahmen gegenüber gestellt; die Zielbiotope (bzw. die angestrebten Ausprägungen der Schutzgüter auf den Kompensationsflächen) werden ebenso bewertet und mit den eintretenden Funktions- und Wertverlusten verglichen.
Beispiele für angewandte Biotopwert-Verfahren in Gelsenkirchen sind die "Methode des Landes NRW" und die "Bewertungsmethode Kreis Recklinghausen" (Bewertungsmethode RE). Diese standardisierten Bewertungsverfahren bieten einen Weg zur Kompensationsermittlung und zur Eingriffsbilanzierung, der vergleichsweise einfach und sicher zu bewältigen ist. Sie sind standardmäßig bei “einfachen Eingriffstatbeständen” anwendbar.
Sofern komplexere Wirkungszusammenhänge zu betrachten sind, muss auf differenziertere Methoden wie das "Bewertungsverfahren Adam, Nohl und Valentin" verwiesen werden.
Die Bewertungsmethode RE hat sich als Standardmethode für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung im Kreis Recklinghausen sowie in Gelsenkirchen etabliert und wird darüber hinaus in zahlreichen Fachplanverfahren und bei Einzelvorhaben angewandt.
Durch ihre Auf- und Abwertungsmöglichkeiten und spezifischen, regions- und sachbezogenen Regelungen stellt sie ein praxisorientiertes Instrument für die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Kreis Recklinghausen und in Gelsenkirchen dar.