Das Verbrennen von Garten- und sonstigen Abfällen im Freien ist in Gelsenkirchen grundsätzlich untersagt, da hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden kann. Gefahren können sich insbesondere aus Verbrennungsvorgängen mit schädlichen Emissionen ergeben. So können sich bei der Verbrennung von Gartenabfällen Schadstoffe wie beispielsweise Dioxine bilden.