In Ückendorf wurde am 5. Juli 2023 Gelsenkirchens erste Fahrradzone eingerichtet. Mit der Fahrradzone soll der Radverkehr in Gelsenkirchen gestärkt werden. Denn in einer Fahrradzone werden Radfahrende besonders geschützt. In der Fahrradzone in Ückendorf gibt es zwar auch motorisierten Verkehr, allerdings müssen alle Verkehrsteilnehmenden besondere Rücksicht auf die Radfahrenden nehmen und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Fahrradzonen sind allein zum Befahren für Radfahrende gedacht, daher gelten dort besondere Regelungen: Radfahrende dürfen dort zum Beispiel ausdrücklich nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge als Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes und die Elektrokleinstfahrzeuge dürfen die Fahrradzone nur benutzen, wenn das durch ein zusätzliches Verkehrsschild erlaubt ist. Ist die Fahrradzone für andere Fahrzeuge freigegeben, müssen diese Rücksicht auf die Radfahrenden nehmen und Behinderungen oder Gefährdungen vermeiden.
Die Fahrradzone soll im Siedlungsbereich zwischen westlich der Bochumer Straße und östlich der Ückendorfer Straße eingerichtet werden. Im Norden wird das Gebiet durch die Dessauer Straße und den Cramerweg und im Süden durch den Bühlweg begrenzt.
In der Fahrradzone in Ückendorf wird neben dem PKW-Verkehr und Motorrädern noch zusätzlich der Linienverkehr auf der Bergmannstraße freigegeben. So können die Buslinien 385 und NE10 dort weiter verlaufen. Weiter gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer und natürlich auch der, in der StVO vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,5 m sowie die Rechts-vor-links-Regel.