Die Gelsenkirchener Umweltzone wird im Norden durch den Nordring und die Polsumer Straße sowie die Marler Straße begrenzt. Im Osten, Süden und Westen begrenzen die Stadtgrenzen von Herten und Herne (Übergang Umweltzone Herten bzw. Herne), von Bochum (Übergang Umweltzone Bochum) sowie von Gladbeck und Essen (Übergang Umweltzone Gladbeck bzw. Essen) die Gelsenkirchener Zone, d. h. das Gelsenkirchener Stadtgebiet ist fast komplett in die Umweltzone Ruhrgebiet eingebunden.
Sie dürfen in die Umweltzone fahren, wenn Sie über eine grüne Feinstaubplakette verfügen. Außerdem dürfen Sie in der Umweltzone fahren, wenn Sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen oder ein Fahrzeug fahren, für das weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot in der Umweltzone werden durch das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Verkehrsordnung erteilt.
Wer mit einem Fahrzeug ohne zulässige Plakette in eine Umweltzone einfährt bzw. dort parkt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieses wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.