Das Kommunale Kino in Gelsenkirchen arbeitet - wie überwiegend alle kommunalen Kinos - nach dem Konzept „Andere Filme anders zeigen“. Darüber hinaus hat es in Gelsenkirchen den kulturpolitischen Auftrag, jenes Angebot an künstlerisch, historisch und cineastisch wertvollen oder diskussionswürdigen Arthouse- bzw. Programmkino-Filmen aufrecht zu erhalten, die zwingend zu einer Großstadt gehören, mit denen ein Kino hier aber ökonomisch nicht überleben könnte. Das Programm wird vom Referat Kultur in Zusammenarbeit mit Stephan Zabka entwickelt.
Wöchentlich werden zwei Filme im SCHAUBURG Filmpalast gezeigt, und zwar sonntags um 12:45 Uhr sowie montags und dienstags um 17:30 und 20 Uhr. Bei Überlängen ergeben sich Zeitverschiebungen. Wöchentlich je ein Film ist Teil einer monatlichen Themenreihe. Der andere Film steht unter einem der regelmäßigen Themenschwerpunkte wie:
- Autorenfilm
- Neuer Deutscher Film
- Literatur im Film
- Neuer Dokumentarfilm
- Filmwunsch
- Kino Europa bzw. Kino global
- Queer Cinema
- Jüdische Lebenswelten
- KoKi Klassiker
Die Programmmacher sind bemüht, monatlich mindestens einen Film als „Original mit Untertiteln“ zu zeigen - nicht zuletzt, weil dies auch für schwerhörige Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Kinoerlebnis möglich macht.
Filmwünsche zu aktuellen Arthouse-Filmen können an das Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen gerichtet werden. Das Kommunale Kino ist offen für Partnerschaften bei gesellschafts- und bildungspolitischen Themenkampagnen in Gelsenkirchen (Interkulturelle Wochen, Jahr der Behinderten, Internationaler Frauentag o. ä.) und hilft bei der Organisation von Filmprogrammen. Das Kommunale Kino führt zudem auf Wunsch geschlossene Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten durch, berät bei der Medienarbeit für Schulen und organisiert in unregelmäßigen Abständen Begleitveranstaltungen (Vorträge u. a.) zu Filmen.
- Normalpreis: 6 Euro
- Ermäßigt*: 5 Euro
- GE-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber: 3 Euro
- KoKi-10er-Karte (normal): 54 Euro
- KoKi-10er-Karte (ermäßigt*): 45 Euro
* Die Ermäßigung gilt für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Gelsenkirchen gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.