Gelsenkirchen hat einiges an kulturellen Angeboten zu bieten. Mit dem Landesprogramm Kulturrucksack NRW, bei dem Gelsenkirchen in Zusammenarbeit mit der Stadt Herten bereits seit 2012 aktiv mitmacht, werden besonders die Zehn- bis Vierzehnjährigen ermuntert, sich kreativ zu betätigen. Gemeinsam mit Freunden oder Gleichgesinnten Neues und Spannendes erleben, Theater spielen, tanzen, verschiedene Musikinstrumente erproben, Filme drehen – vor oder hinter der Kamera, all diese Angebote können hier ausprobiert werden. Der Kulturrucksack ist eine Eintrittskarte zu Spaß, Kreativität und neuen Erfahrungen!
Für den Kulturrucksack 2025 können Jugend- und Kultureinrichtungen sowie freie Künstlerinnen und Künstler bis Dienstag, 31. Dezember 2024, Projektanträge stellen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein neues Projekt handelt, welches speziell für die Zielgruppe der Zehn-14jährigen entwickelt wird. D. h. Workshops bzw. Projekte ergänzen das übliche Angebot der Einrichtung.
- Die Angebote müssen so ausgerichtet sein, dass die Teilnehmenden selbst kreativ und zu eigenem künstlerischen Tun angeregt werden. Die Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler ist gewünscht.
- Die Projekte müssen im Zuwendungsjahr 2025 abgeschlossen sein.
Erwünscht sind zudem folgende Kriterien:
- Besondere Beachtung erhalten Projekte, die die interkommunale Zusammenarbeit der beiden Städte Herten und Gelsenkirchen fördern. Ein Austausch unter den beteiligten Jugendlichen in den beiden Städten ist erwünscht.
- Erwünscht sind zudem Projekte, die auf Kooperationen mit anderen kulturellen Bildungsstätten, Museen, Galerien etc. abzielen und die Teilnehmenden auch zur Rezeption von Kunst und Kultur anregen. Dies kann zum Beispiel der Besuch eines Theaters oder einer Ausstellung in Gelsenkirchen oder Herten und darüber hinaus auch im weiten Umfeld, dem Ruhrgebiet, sein.
- Ebenfalls finden solche Projekte besondere Beachtung, die Kinder und Jugendliche ansprechen, die von Gelsenkirchener Kulturinstitutionen und Einrichtungen der künstlerischen Bildung bislang noch nicht erreicht werden.
Der Antrag erfolgt über das Antragsformular (siehe unter "Mehr Informationen"), einzusenden bis 31. Dezember 2024 an Anika Schmidt (anika_schmidt0210@icloud.com).
Informationen zu den Angebote können über die Projektseite www.kulturrucksack.nrw abgerufen oder bei den beteiligten Einrichtungen und Personen erfragt werden. Alle Angebote im Kulturrucksack sind kostenfrei oder deutlich im Preis reduziert.